In Deutschland ist die Zahl der Psychotherapeuten mit Kassenzulassung viel zu gering. Deswegen sind Wartezeiten von (im Durchschnitt) über drei Monate für psychisch kranke Menschen die Regel.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hält diesen Zustand für nicht zumutbar und schlägt Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Versicherung einen Ausweg vor. Der Ratgeber „Kostenerstattung“ informiert über die Möglichkeit eine ambulante Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 SGB V erstattet zu bekommen, wenn eine Privatpraxis aufgesucht wird.