§ 13 Absatz 3 SGB V: Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
In Deutschland ist die Zahl der Psychotherapeuten mit Kassenzulassung viel zu gering. Deswegen sind Wartezeiten von (im Durchschnitt) über drei Monate für psychisch kranke Menschen die Regel. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält diesen Zustand für nicht zumutbar und schlägt Patientinnen und Patienten … Weiterlesen →